Die Dampfbremse muss im ausreichend warmen Bereich angeordnet sein, damit kein kritischer Tauwasserausfall im Innern eines Bauteiles entsteht.
Als ausrechend warmer Bereich wird in DIN 4108-3, 20 % des Gesamt-Wärmedurchlass-Widerstandes des Bauteils definiert.
- alternativ gem. Herstellerangaben
- rechnerischer Nachweis gem DIN 4108
Bei Dämmung der obersten Geschossdecke (Kaltdach) gilt eine Betondecke als ausreichende Dampfbremse.
Beispiel:
Rechnerischer Nachweis über den R-Wert (Wärmedurchlass-Widerstand [W/mK])
Ein Dachgeschoß hat im Bestand eine Mineralwolldämmung von 14 cm WLG 040 (Wärmeleitgruppe) und soll nun mit einer Untersparrendämmung von 8 cm WLG 035 ergänzt werden. Die Frage ist, ob die Dampfbremse direkt auf den Sparren aufgebracht werden darf, bevor die Untersparrendämmung zum Einsatz kommt. Hierzu kann man errechnen, bei wie viel Prozent der Gesamtdämmleistung der Konstruktion die Dampfbremse eingesetzt werden soll.
R = R1 + R2 = 0,08 (mtr.) : 0,035 (Lambda) + 0,14 (mtr.) : 0,040 (Lambda) = 2,286 + 3,5 = 5,786
R1 / R = 2,286 : 5,786 = 0,40, das entspricht 40 % der Dämmleistung dieser Konstruktion
… ohne Überprüfung der Konstruktion mit dem Glaserverfahren ist die Ausführung unzulässig.