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Ausnahmen für Rse

von eljot am 9. Oktober 2009 @ 22:35 in EFIB, Wärmeschutz | 5 Comments

Rsi hat immer den selben Wert, da wir den Wärmeübergang von einem beheiztem Raum (Innenseite) zu unbeheizten Räumen (Aussenseite) berechnen möchten. Rse ist von der Intensität der Luftverwirbelung abhängig.

Ausnahme Rse - belüftetes Mauerwerk:

- 2-schaliges Mauerwerk mit Luftschicht nach DIN 1053-1 [DIN 1053] und jeder hinterlüfteten Fassade nach DIN 18516 wird Rse = Rsi 0,13 m²K/W (Horizontal) gerechnet

Ausnahme Rse - belüftete Dächer:

Dachneigung < 60° = Rse 0,10     sowie Dachneigung ≥ 60° = Rse 0,13

Ausnahme Rse - innenliegende Bauteile:

Da keine Luftverwirbelung vorhanden ist, wird Rsi = Rse gerechnet

Ausnahme Rse - Kellerdecken:

Wärmestrom zum unbeheizten Keller - Rsi = Rse = 0,17 m²K/W

Ausnahme Rse - Zwischenwände:

Wärmestrom horizontal z.B. zum unbeheizten Treppenhaus - Rsi = Rse = 0,13 m²K/W

Ausnahme Rse - oberste Geschossdecke:

Wärmestrom aufwärts z.B. zum unbeheizten Dachboden - Rsi = Rse = 0,10 m²K/W

Ausnahme Rse - gegen Erdreich:

Bei Berechnungen gegen Erdreich wird Rse = 0 m²K/W gerechnet, bzw. kein Wärmeübergangs-Widerstand gerechnet


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